Will oder muss ein Besitzer die Verwaltung seines Mietobjekts an eine Verwaltung abgeben, kommt die Miet-Hausverwaltung ins Spiel. Anders als die WEG-Verwaltung ist diese Art der Verwaltung also vorrangig nicht den Bewohnern des Hauses gegenüber verantwortlich, sondern dem Eigentümer. Das wirkt sich auch auf ihren Aufgabenbereich aus.
Die Miet-Verwaltung ist zunächst der Mittelsmann zwischen Eigentümer und Mietern. Zu den Aufgaben gehören daher die Sicherstellung des Mieteingangs und das Verschicken von Zahlungserinnerungen, die Suche nach Neu- oder Nachmietern und die Erstellung entsprechender Mietverträge, Vorschläge bezüglich Mieterhöhung und Kommunikation einer solchen an die Mieter, sowie die kaufmännische Verwaltung von anfallenden Betriebskosten und die Erstellung der Nebenkostenabrechnung.
Hinzu kommen Aufgaben aus dem Bereich der technischen Verwaltung. Dazu gehören unter anderem Instandhaltung und Wartung von gemeinschaftlich genutzten Bereichen und Anlagen, wie beispielsweise des Treppenhauses oder der Heizungsanlage. Weiterhin ist die Verwaltung natürlich Ansprechpartner der Mieter bei akutem Reparatur- oder längerfristigem Sanierungsbedarf.
Obwohl es manchmal nicht ganz einfach ist, die Balance zu halten, wird ein guter Mietverwalter damit beiden gerecht: Eigentümer und Mieter. Hält er Kommunikationswege offen, das Verhältnis vertrauensvoll und führt sowohl die technische als auch die kaufmännische Verwaltung gewissenhaft aus, ist er sowohl für den Besitzer als auch für die Mietgemeinschaft ein kompetenter und verlässlicher Partner.
Mein Sohn hat sich gerade ein Mietwohnhaus gekauft und will jetzt eine Hausverwaltung einsetzen. Es ist gut zu wissen, dass die Hausverwaltung sich darum kümmert neu oder Nachmieter zu finden. Ich werde ihm Bescheid geben damit er eine gute Hausvermietung finden kann.
Sehr geehrter Herr Buschmann,
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